Allgemein

Aus dem Hause Revolt gibt es jetzt ein ultrapraktisches Gadget für´s Fahrrad, das Dynamo-Ladegerät für iPhone, iPod und Co. für nur 29,95 Euro. Damit habt Ihr ab sofort auch unterwegs in der Pampas immer genügend Strom, Ihr müsst einfach nur kräftig in die Pedale treten und schon wird Euer iPhone Akku wieder aufgeladen. Sehr cooles iPhone Gadget für alle Radfahrer unter Euch.

Genial, das Revolt Fahrrad-Dynamo Ladegerät für iPhone, iPod und Co.

Genial, das Revolt Fahrrad-Dynamo Ladegerät für iPhone, iPod und Co.

Nie wieder ein leerer iPhone Akku auf der Radtour

Nie wieder ein leerer iPhone Akku auf der Radtour

Weltneuheit von Adonit? Gab es die nicht erst vor wenigen Wochen mit den pixelgenauen Adonit iPad Eingabestiften? Richtig! Anscheinend geben die kreativen Köpfe in der iPad Zubehörschmiede Adonit aber noch lange keine Ruhe, denn heute überraschten sie uns mit einer weiteren Weltneuheit, dem ersten iPad Stift, der glaubt ein Kalligraphie Stift zu sein! Drucksensitiv und Pixelgenau und das in jedem beliebigen Schreibwinkel, das ist der neue Adonit Jot Touch Stylus Eingabestift. Möglich macht dies die patentierte Schreibspitze kombiniert mit der Bluetooth Technologie im hochwertig verarbeiteten und perfekt ausbalancierten Aluminium Stift, welche alle Daten direkt zum iPad, iPhone oder andere Tablets oder Smartphones sendet. Für 79,95 Euro gibt´s den genauen neuen Adonit Jot Touch Stylus ab sofort im Vertrieb von arktis.de.

Der neue Adonit Jot Touch iPad Stylus Eingabestift

Der neue Adonit Jot Touch iPad Stylus Eingabestift

Unser polarfrischer neuer Tophit!

Lieferbar in diversen Farben, z.B. Rot oder Gun-Metal

iPhone Displayschutzfolien sind eine praktische Sache, schützen sie doch das empfindliche iPhone Display vor Schmutz, Kratzern und Abrieb. Leider sehen die meisten Folien jedoch schon nach kurzer Zeit nicht mehr wirklich gut aus auf dem iPhone und zudam hat man nicht mehr die Haptik, die man von der Glasoberfläche auf dem iPhone gewohnt ist. Damit ist jetzt Schluß, denn ab sofort gibt es die Lösung für dieses Luxusproblems, denn ab sofort gibt es hauchdünnen iPhone Display-Schutz aus extra gehärtetem Echtglas, wahlweise mit iPhone weißer oder schwarzer Umrandung. Der Glas-Displayschutz ist schlagfest und schützt das iPhone Display auch vor harten Schlägen, kratzfest ist es sowieso und natürlich inkl. Anti-Fingerabdruck Beschichtung. Was will man mehr. Ach ja, Blasen werden beim Aufbringen im Gegensatz zu Schutzfolien auch nicht geworfen. Für 24,95 Euro könnt Ihr jetzt den neuen ArktisPRO iPhone Echtglas Display-Schutz bei uns im Shop erwerben und habt damit weiterhin das Gefühl, als wenn Ihr mit dem Finger auf dem Original iPhone Display navigiert. Glas ist eben nicht gleich Plastik. Cooles Produkt zum eiskalt kalkulierten Einführungspreis.

NEU: iPhone Display-Schutz aus gehärtetem Echtglas!

NEU: iPhone Display-Schutz aus gehärtetem Echtglas!

In den Medien und auch im Blog von Arktis ist in diesem Jahr mehrfach vor der Schadsoftware DNS-Changer gewarnt worden. Das Kürzel DNS steht hier für „Domain Name System“ – dieses ist für die Umwandlung von URLs in IP-Adressen verantwortlich. Bei vielen Computer-Systemen und Routern hatten Kriminelle die Einstellung der DNS-Servern mit Hilfe des DNS-Changer so manipuliert, dass ahnungslose Internetnutzer auf falsche Server umgeleitetet wurden. Die angezeigten Websites sahen dann zwar aus wie die aufgerufenen Websites, wurden aber von den Kriminellen betrieben. Auch Google.com befand sich unter den Opfern der Kriminellen.

Am 9. Juli 2012 hat das FBI um 6 Uhr mitteleuropäischer Zeit die Server der Kriminellen abgeschaltet. Wer jetzt noch mit einem infiziertem Computer ins Internet will und im Adressfeld des Browsers eine URL eingibt (wie z.B. https://www.arktis.de/blog), der bekommt von seinem Browser nur „Server nicht erreichbar“ angezeigt – die Anfrage läuft ins Leere. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte früher erklärt, dass nach Abschaltung der Server eine Nutzung des Internet nicht mehr möglich ist. DAS IST FALSCH! Ein infizierter Computer kann jetzt zwar keine URLs mehr aufrufen, weil er keinen Zugriff auf das „Domain Name System“ hat, aber wenn eine IP-Adresse direkt im Browser eingegeben wird, dann kann der Computer diese noch immer verarbeiten.

Welche Computer und Router sind vom DNS-Changer betroffen? In der Presse wird eine Schätzung des BSI zitiert, nach der sind in Deutschland noch rund 30.000 Computer mit dem DNS-Changer infiziert sind. Nach Einschätzung von US-Sicherheitsexperten sollen es weltweit noch rund 300.000 sein. Infiziert sind Computer mit Mac OS und mit Windows. Bei den Routern sind Geräte der folgenden Hersteller betroffen: A-Link, ASUS, D-Link, Linksys, Netgear und SMC. Die Angaben des BSI sind für deutsche Mac-Nutzer recht dürftig, insbesondere eine Schätzung über die Anzahl der betroffenen Macintosh-Computer gibt es nicht  – es dürften jedoch einige sein. Nach Erkenntnissen des FBI sind insbesondere die Kunden von Apples iTunes-Store im Visier der Kriminellen gewesen. Die Kunden wurden per DNS-Changer zu einer Website umgeleitet, die zwar wie der iTunes-Store aussah, aber mit Apple in keinerlei Verbindung stand.

Wie kann man den eigenen Mac auf den DNS-Changer testen? Man kann einen Selbsttest durchführen. Das deutsche Anti-Botnet Beratungszentrum bietet unter der IP-Adresse „http://87.106.161.150/“ einen DNSChanger-Check. Gebt die IP-Adresse einfach im Adressfeld des Browsers ein und folgt auf der Website des Beratungszentrums den Anweisungen – dann wird Euch angezeigt, ob Euer Mac mit dem DNS-Changer infiziert ist oder nicht.

Wenn Euer Browser die IP-Adresse „http://87.106.161.150/“ nicht akzeptiert, dann müsst Ihr am Mac die DNS-Konfiguration selbst überprüfen. Das FBI hat dazu folgende kurze Anleitung veröffentlicht:

„If you are using an Apple computer, click on the Apple in the top left corner and choose System Preferences. Then, from the Apple System Preferences window, choose Network. The Apple Network pane will show a number of possible connections on the left side. Choose the one that is active for you and click on the Advanced button in the right lower corner. Then choose DNS from the options to show the DNS servers you are using.
Compare whether your computer has DNS servers listed in the number ranges listed below (To make the comparison between the computer’s DNS servers and this table easier, start by comparing the first number before the first dot. For example, if your DNS servers do not start with 85 you can move on to the next number. If your servers start with any of those numbers, continue the comparison):

  • 85.255.112.0 – 85.255.127.255
  • 67.210.0.0 – 67.210.15.255
  • 93.188.160.0 – 93.188.167.255
  • 77.67.83.0 – 77.67.83.255
  • 213.109.64.0 – 213.109.79.255
  • 64.28.176.0 – 64.28.191.255

If your computer is configured to use one or more of the rogue DNS servers, it may be infected with DNSChanger malware.“

Die vollständige und illustrierte Anleitung bietet das FBI als PDF zum Dowload – auch für Windows-Nutzer. Vom FBI wird auch der Service von dcwg.org empfohlen. Bei DCWG findet Ihr unter Checking OSX (MAC) for Infections sowohl eine weitere Erklärung für „Manually Checking for DNS Changer Infections“, als auch eine Liste mit „Security Organizations“ die Alternativen zum DNSChanger-Check des Anti-Botnet Beratungszentrums bieten.

Was könnt Ihr machen, wenn Euer Mac mit dem DNS-Changer infiziert ist? Laut Heise und Mac & i ist die einfachste Maßnahme, den betroffenen Computern einfach auf den DNS-Server 8.8.8.8 einzustellen – dieser wird von Google betrieben. Damit hat man jedoch noch nicht den Schädling vom Computer entfernt. Wer einen infizierten Mac hat, der muss diesen auch reinigen. Beim DNSChanger-Check bekommt ihr dazu einige Tipps vom Beratungszentrum. Bei dcwg.org findet Ihr zur Frage What if I’m infected? eine Liste mit Tools zur Entfernung des Schädlings (darunter MacScan von securemac.com) und den Hinweis auf Apple’s Security Page with pointers to keep your MAC safe. Statt der Product Security empfehlen wir die Support Communities von Apple. Da gibt es reichlich Antworten zum DNS-Changer – und falls Ihr noch Fragen habt, dann könnt Ihr diese dort am besten direkt stellen.

Mithilfe der Schadsoftware „DNS-Changer“ hatten Internetkriminelle die Netzwerkkonfiguration von PC- und Mac-Systemen sowie Routern durch den Eintrag neuer DNS-Server manipuliert.

Schönen Urlaub!

von Rainer Wolf am 7. Juli 2012 in Allgemein,Arktisbär

Endlich Ferien! Zu beneiden sind die unter Euch, die heute in den Urlaub fahren…. und auf der A1 oder A8 bei Hitze im Stau stehen, sich auf überladenen, verschmutzen Autobahn-Raststätten durchkämpfen oder aber auf verstopften Flughäfen Ihre vermissten Koffer suchen und am Urlaubsort vergeblich auf den Bustransfer warten um dann endlich im Hotel angekommen auf noch nicht gemachte Zimmer treffen. Wenn ich´s mir recht überlege, dann bin ich grad eigentlich gar nicht so böse, dass ich hier die Stellung halte. Na dann mal schönen Urlaub Euch Wandervögeln da draußen! Ich bin dann mal weg, wenn Ihr alle wieder daheim seid! 😉

Ab in den Urlaub!

Ab in den Urlaub!

Ach ja, wenn Ihr noch etwas Urlaubslektüre für die Ohren braucht, wie wäre es denn hiermit, der aktuellen Nr. 1 der Charts:

„I Follow Rivers“ von Lykke Li ist derzeit aktueller Charthit und absolut Dancefloor tauglich. Wie schön, das jetzt Triggerfinger (die angeblich härteste Band der Welt) daherkommen und mit Ihrer kompromisslosen Akustikversion von „I Follow Rivers“ Gänsehautfeeling pur erzeugen. Das ist genau der Soundteppich, den Wladimir Klitschko morgen abend vor seinem nächsten WM-Boxfight in Bern gegen Tony Thompson benötigt. Unser aktueller Chartschnüffler Hit!

In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchter Software gefällt. Kurz gesagt: Software darf von Euch weiterverkauft werden.

Vor dem höchsten europäischen Gericht stritten die deutsche Firma UsedSoft und der amerikanische Softwarehersteller Oracle. Dabei ging es um die Frage, ob ein Erstkäufer die von ihm erworbene Software-Lizenz weiterverkaufen oder übertragen darf. Aus Sicht von Oracle hatte ein Käufer bei einem Software-Download kein Eigentum erworben, sondern lediglich ein individuelles Nutzungsrecht. Oracle glaubte dieses Recht mit seinen Lizenzbedingungen so einschränken zu können, dass Weiterverkauf oder Übertragung nicht zulässig sind. Das sah das EuGH anders.

Die Luxemburger Richter beurteilen Software nicht wesentlich anders, als körperliche Produkte. Und das gilt nicht nur für Software auf Datenträgern, sondern auch für Software-Downloads. Der EuGH erklärt dazu: „Die Online-Übertragung entspricht funktionell der Aushändigung eines materiellen Datenträgers.“ Wer gebrauchte Software kauft, der erwirbt alle Rechte – und könnte evt. sogar Software-Updates vom Hersteller verlangen. Kleine Einschränkungen gibt es allerdings: Der Verkäufer darf keine Kopie der Software zurückbehalten und sogenannte Volumenlizenzen bzw. Mehrfachlizenzen dürfen beim Verkauf nicht aufgespalten werden. Wer beispielsweise 10 Arbeitsplatzlizenzen erworben hat, darf nicht 7 weiterverkaufen und die restlichen 3 noch selber nutzen. Ein Käufer erwirbt mit der gebrauchten Software immer alle notwendigen Rechte zur Installation und Nutzung – und damit auch alle Arbeitsplatzlizenzen.

Aber ist damit auch Rechtssicherheit für die Nutzer erreicht? Auf Internet-Law.de betont Rechtsanwalt Stadler, das der EuGH mit seinem Urteil der bisherigen Linie der deutschen Rechtsprechung entgegengetreten ist. Und auf BITKOM.org erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Informationswirtschaft, dass über „den praktischen Anwendungsfall“ nun wohl der BGH zu befinden hat.

Die Entscheidung des EuGH könnte in den nächsten Jahren noch so manche Rechtsstreitigkeit nach sich ziehen, denn einige Fragen sind weiter offen:

  • Wenn Ihr gebrauchte Software kauft, habt ihr dann bei Software-Updates Anspruch auf die selben Konditionen, die zuvor der Erstkäufer hatte?
  • Was sollt Ihr machen, wenn Apps technisch an ein Gerät gebunden sind und Weiterverkauf oder Übertragung so verhindert werden?
  • Was ist mit Spielen, wenn diese an Euren Spieler-Account gebunden sind?
  • Und kann man das Software-Urteil auch auf E-Books anwenden? In der Regel erwerbt Ihr beim Kauf eines E-Books lediglich eine nicht übertragbare Lizenz zum Lesen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat Aktenzeichen C 128/11, der vollständige Urteilstext ist im Internet bei curia.europa.eu zu finden. Eine Übersicht zum Verfahrensgang und über Websites mit Kurzfassung des Urteils, sowie über Erklärungen und Besprechungen in der Presse, gibt es auf dejure.org. Allgemein scheint man sich in der Presse einig zu sein: Die Entscheidung der Luxemburger Richter dürfte einige Auswirkungen auf den Vertieb von Software haben.

Apples Appstore

Es war schon eine steilvorlage für alle, die den Schabernack im Web so lieben. Balotellis Jubelpose nach dem Tor gegen unsere 11 und da hat es der Herr doch auch irgendwie verdient in tausenden Webforen durch den Kakao gezogen zu werden, oder? Hier unsere aktuelle Top 5 der Balotelli Photoshop-Retuschen. Herrlich! 😉

Balotelli und kein Ende des Hypes in Sicht...

Balotelli und kein Ende des Hypes in Sicht...

Der Klassiker

Der Klassiker

lol

lol

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Das Coconut TikiTaka iPhone Case ist da!

von Rainer Wolf am 3. Juli 2012 in Allgemein,iPhone

Nur 0,35 mm „dick“ sind die neuen sommerfrischen iPhone 4/4S Hüllen aus dem Hause Coconut und hören auf den Namen „TikiTaka“ (nicht zu verwechseln mit der offensiven Pass-Spielweise des aktuelln Europameisters Spanien). TikiTakas gibt´s in 7 verschienen Farben, von knallig neon bunt bis hin zu weiß transparent oder dark. Bei allen Coconut TikiTaka iPhone Hüllen schimmert das Apple Logo dezent durch die Hüllenrückseite durch und vermittelt damit einen sehr wertigen Eindruck. Für 14,95 Euro (FREI HAUS VERSAND) könnt Ihr jetzt die neuen Coconut Cases bei arktis.de exklusiv bestellen. TikiTaka? Da denk ich doch gleich an Tacata…. blablabla…. 😉

Coconut TikiTaka iPhone Case - ultraslim nur 0,35 mm dick

Coconut TikiTaka iPhone Case - ultraslim nur 0,35 mm dick

Das Coconut Logo sorgt für zusätzlichen Grip der Hülle!

Das Coconut Logo sorgt für zusätzlichen Grip der Hülle!

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Nicht nur im Preis ganz weit oben anzusiedeln ist diese neue iPhone Hülle aus dem Hause ElementCase, auch qualitätstechnisch hat diese HighTech Hülle aus superleichtem Flugzeugaluminium, veredelt mit dem patentierten, tiefschwarzen ElementCase „FLUX“ Finish so einiges zu bieten. Ihr habt einen einfachen Geschmack? Immer nur das Beste? Dann solltet Ihr Euch diese 129,95 Euro teure iPhone Hülle einmal direkt etwas näher anschauen.

Brandneu von ElementCase!

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Das neue ElementCase Vapor Pro 2 Stealth Edition Carbon Case

ElementCase Vapor Pro Stealth 2 Edition iPhone 4S/4 Carbon Schwarz

Auch in Sachen Zubehör hat diese iPhone Hülle einiges zu bieten

Auch in Sachen Zubehör hat diese iPhone Hülle einiges zu bieten