iPhone Displayschutzfolien sind eine praktische Sache, schützen sie doch das empfindliche iPhone Display vor Schmutz, Kratzern und Abrieb. Leider sehen die meisten Folien jedoch schon nach kurzer Zeit nicht mehr wirklich gut aus auf dem iPhone und zudam hat man nicht mehr die Haptik, die man von der Glasoberfläche auf dem iPhone gewohnt ist. Damit ist jetzt Schluß, denn ab sofort gibt es die Lösung für dieses Luxusproblems, denn ab sofort gibt es hauchdünnen iPhone Display-Schutz aus extra gehärtetem Echtglas, wahlweise mit iPhone weißer oder schwarzer Umrandung. Der Glas-Displayschutz ist schlagfest und schützt das iPhone Display auch vor harten Schlägen, kratzfest ist es sowieso und natürlich inkl. Anti-Fingerabdruck Beschichtung. Was will man mehr. Ach ja, Blasen werden beim Aufbringen im Gegensatz zu Schutzfolien auch nicht geworfen. Für 24,95 Euro könnt Ihr jetzt den neuen ArktisPRO iPhone Echtglas Display-Schutz bei uns im Shop erwerben und habt damit weiterhin das Gefühl, als wenn Ihr mit dem Finger auf dem Original iPhone Display navigiert. Glas ist eben nicht gleich Plastik. Cooles Produkt zum eiskalt kalkulierten Einführungspreis.
In den Medien und auch im Blog von Arktis ist in diesem Jahr mehrfach vor der Schadsoftware DNS-Changer gewarnt worden. Das Kürzel DNS steht hier für „Domain Name System“ – dieses ist für die Umwandlung von URLs in IP-Adressen verantwortlich. Bei vielen Computer-Systemen und Routern hatten Kriminelle die Einstellung der DNS-Servern mit Hilfe des DNS-Changer so manipuliert, dass ahnungslose Internetnutzer auf falsche Server umgeleitetet wurden. Die angezeigten Websites sahen dann zwar aus wie die aufgerufenen Websites, wurden aber von den Kriminellen betrieben. Auch Google.com befand sich unter den Opfern der Kriminellen.
Am 9. Juli 2012 hat das FBI um 6 Uhr mitteleuropäischer Zeit die Server der Kriminellen abgeschaltet. Wer jetzt noch mit einem infiziertem Computer ins Internet will und im Adressfeld des Browsers eine URL eingibt (wie z.B. https://www.arktis.de/blog), der bekommt von seinem Browser nur „Server nicht erreichbar“ angezeigt – die Anfrage läuft ins Leere. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte früher erklärt, dass nach Abschaltung der Server eine Nutzung des Internet nicht mehr möglich ist. DAS IST FALSCH! Ein infizierter Computer kann jetzt zwar keine URLs mehr aufrufen, weil er keinen Zugriff auf das „Domain Name System“ hat, aber wenn eine IP-Adresse direkt im Browser eingegeben wird, dann kann der Computer diese noch immer verarbeiten.
Welche Computer und Router sind vom DNS-Changer betroffen? In der Presse wird eine Schätzung des BSI zitiert, nach der sind in Deutschland noch rund 30.000 Computer mit dem DNS-Changer infiziert sind. Nach Einschätzung von US-Sicherheitsexperten sollen es weltweit noch rund 300.000 sein. Infiziert sind Computer mit Mac OS und mit Windows. Bei den Routern sind Geräte der folgenden Hersteller betroffen: A-Link, ASUS, D-Link, Linksys, Netgear und SMC. Die Angaben des BSI sind für deutsche Mac-Nutzer recht dürftig, insbesondere eine Schätzung über die Anzahl der betroffenen Macintosh-Computer gibt es nicht – es dürften jedoch einige sein. Nach Erkenntnissen des FBI sind insbesondere die Kunden von Apples iTunes-Store im Visier der Kriminellen gewesen. Die Kunden wurden per DNS-Changer zu einer Website umgeleitet, die zwar wie der iTunes-Store aussah, aber mit Apple in keinerlei Verbindung stand.
Wie kann man den eigenen Mac auf den DNS-Changer testen? Man kann einen Selbsttest durchführen. Das deutsche Anti-Botnet Beratungszentrum bietet unter der IP-Adresse „http://87.106.161.150/“ einen DNSChanger-Check. Gebt die IP-Adresse einfach im Adressfeld des Browsers ein und folgt auf der Website des Beratungszentrums den Anweisungen – dann wird Euch angezeigt, ob Euer Mac mit dem DNS-Changer infiziert ist oder nicht.
Wenn Euer Browser die IP-Adresse „http://87.106.161.150/“ nicht akzeptiert, dann müsst Ihr am Mac die DNS-Konfiguration selbst überprüfen. Das FBI hat dazu folgende kurze Anleitung veröffentlicht:
„If you are using an Apple computer, click on the Apple in the top left corner and choose System Preferences. Then, from the Apple System Preferences window, choose Network. The Apple Network pane will show a number of possible connections on the left side. Choose the one that is active for you and click on the Advanced button in the right lower corner. Then choose DNS from the options to show the DNS servers you are using.
Compare whether your computer has DNS servers listed in the number ranges listed below (To make the comparison between the computer’s DNS servers and this table easier, start by comparing the first number before the first dot. For example, if your DNS servers do not start with 85 you can move on to the next number. If your servers start with any of those numbers, continue the comparison):
- 85.255.112.0 – 85.255.127.255
- 67.210.0.0 – 67.210.15.255
- 93.188.160.0 – 93.188.167.255
- 77.67.83.0 – 77.67.83.255
- 213.109.64.0 – 213.109.79.255
- 64.28.176.0 – 64.28.191.255
If your computer is configured to use one or more of the rogue DNS servers, it may be infected with DNSChanger malware.“
Die vollständige und illustrierte Anleitung bietet das FBI als PDF zum Dowload – auch für Windows-Nutzer. Vom FBI wird auch der Service von dcwg.org empfohlen. Bei DCWG findet Ihr unter Checking OSX (MAC) for Infections sowohl eine weitere Erklärung für „Manually Checking for DNS Changer Infections“, als auch eine Liste mit „Security Organizations“ die Alternativen zum DNSChanger-Check des Anti-Botnet Beratungszentrums bieten.
Was könnt Ihr machen, wenn Euer Mac mit dem DNS-Changer infiziert ist? Laut Heise und Mac & i ist die einfachste Maßnahme, den betroffenen Computern einfach auf den DNS-Server 8.8.8.8 einzustellen – dieser wird von Google betrieben. Damit hat man jedoch noch nicht den Schädling vom Computer entfernt. Wer einen infizierten Mac hat, der muss diesen auch reinigen. Beim DNSChanger-Check bekommt ihr dazu einige Tipps vom Beratungszentrum. Bei dcwg.org findet Ihr zur Frage What if I’m infected? eine Liste mit Tools zur Entfernung des Schädlings (darunter MacScan von securemac.com) und den Hinweis auf Apple’s Security Page with pointers to keep your MAC safe. Statt der Product Security empfehlen wir die Support Communities von Apple. Da gibt es reichlich Antworten zum DNS-Changer – und falls Ihr noch Fragen habt, dann könnt Ihr diese dort am besten direkt stellen.
Endlich Ferien! Zu beneiden sind die unter Euch, die heute in den Urlaub fahren…. und auf der A1 oder A8 bei Hitze im Stau stehen, sich auf überladenen, verschmutzen Autobahn-Raststätten durchkämpfen oder aber auf verstopften Flughäfen Ihre vermissten Koffer suchen und am Urlaubsort vergeblich auf den Bustransfer warten um dann endlich im Hotel angekommen auf noch nicht gemachte Zimmer treffen. Wenn ich´s mir recht überlege, dann bin ich grad eigentlich gar nicht so böse, dass ich hier die Stellung halte. Na dann mal schönen Urlaub Euch Wandervögeln da draußen! Ich bin dann mal weg, wenn Ihr alle wieder daheim seid! 😉
Ach ja, wenn Ihr noch etwas Urlaubslektüre für die Ohren braucht, wie wäre es denn hiermit, der aktuellen Nr. 1 der Charts:
„I Follow Rivers“ von Lykke Li ist derzeit aktueller Charthit und absolut Dancefloor tauglich. Wie schön, das jetzt Triggerfinger (die angeblich härteste Band der Welt) daherkommen und mit Ihrer kompromisslosen Akustikversion von „I Follow Rivers“ Gänsehautfeeling pur erzeugen. Das ist genau der Soundteppich, den Wladimir Klitschko morgen abend vor seinem nächsten WM-Boxfight in Bern gegen Tony Thompson benötigt. Unser aktueller Chartschnüffler Hit!
Gestern noch die Warnung, heute schon die Entwarnung für den App Store? Laut AllThingsD.com und TheNextWeb.com hat Apple erklärt, dass der Fehler beseitigt wurde: „We had a temporary issue that began yesterday with a server that generated DRM code for some apps being downloaded. The issue has been rectified and we don’t expect it to occur again. It affected only a small number of users. Users who experienced an issue launching an app caused by this server bug can delete the effected app and re-download it“
Hört sich logisch an, denn Apples DRM-Code soll auf verschiedenen Servern erzeugt werden – und nicht alle Kunden hatten nach einem Update oder nach dem Erwerb einer App auch eine Fehlermeldung. Die Entwickler des Spiels “Lords & Knights” haben jedenfalls ihre Warnmeldung aus dem App Store entfernt und bieten wieder ein Update auf Version 2.0 an. Allerdings haben App-Entwickler auch heute noch folgende E-Mail von Apple bekommen:
„If a customer reports receiving an error when downloading your app from the App Store, he or she can receive direct help from the iTunes Store Customer Support team: http://www.apple.com/support/itunes/
If the iTunes Store Customer Support team determines that the issue lies with your app and not with the App Store or the customer’s account, Apple will contact you to resolve this issue. Please let us know if you need additional assistance regarding your app.“
Das klingt so, als wolle man bei Apple auf Nummer sicher gehen. Marco Arment, der Entwickler von „Instapaper“, ist jedenfalls von Apples Statement nicht so ganz von überzeugt worden: „It’s probably worth nitpicking “a small number of users”: based on my cumulative stats for July 3, Instapaper’s corruption alone probably affected well over 20,000 customers, and there were over 120 other apps affected, including some very big names such as Angry Birds, GoodReader, Yahoo, and the LA Times.“
Und über 120 Apps dürften schlechte Kundenrezensionen bekommen haben. Macworld.com berichtet, dass Apple bei den Kundenrezensionen die “1-Star-App-Reviews” der letzten Tage entfernen werde – die negativen Kommentare im Rest des Internets bleiben den schuldlosen Entwicklern dennoch erhalten.
Apple scheint ernsthafte Probleme im App Store zu haben. Es häufen sich in Foren und Blogs die Beschwerden von Kunden, bei denen Apps nach einem Update nicht mehr starten oder kurz nach dem Start abstürzen. (Diese Probleme sollen auch bei Erstinstallationen aufgetreten sein.)
Welche Apps tatsächlich betroffen sind, dass lässt sich nicht genau sagen. Nicht alle Kunden hatten nach einem Update die beschriebenen Probleme. Bei TheNextWeb.com und bei iFun.de wurden erste Listen mit Apps zusammen gestellt, bei denen die Update-Probleme bestätigt sind. Unter diesen Apps sind unter anderem „GoodReader“ und „Instapaper“, aber auch Spiele wie „Lords & Knights“, „Pinball Maniacs“ und „Angry Birds Space“ sind betroffen.
Die App-Entwickler stehen den Problemen im Moment weitestgehend hilflos gegenüber, denn die Ursache für die fehlerhaften Updates liegt nicht bei den Entwicklern, sondern bei Apple selbst. Im „Developer Forum“ hat der Konzern eine kurzen Kommentar abgegeben: “We are aware of the issue related to apps crashing after update. We are currently working on resolving the issue. Stay tuned for updates.” Das ändert jedoch nichts daran, dass die Entwickler jetzt schuldlos viele negative Kundenrezensionen erhalten.
Die Entwickler von „Lords & Knights“ warnen daher im App Store ganz offen: „Derzeit gibt es im App Store technische Probleme. Es kann passieren, dass heruntergeladene Apps oder Updates nicht funktionieren. Darum vorerst bitte NICHT updaten.“ Das ist klar und deutlich – und andere Entwickler äußern sich ähnlich.
Wer nach einem Update Probleme mit einer App hat, dem bleibt im Moment wohl nur eine radikale Lösung: die schadhafte App löschen – wobei aber auch Daten verloren gehen können. Doch was soll man machen, wenn eine App unbedingt gebraucht wird? Bei appgefahren.de hat man sich überlegt, wie man den Fehler evt. umgehen könnte: „Dazu löscht ihr die App aus eurer iTunes-Bibliothek und ladet sie dann am Computer erneut herunter, um sie von dort mit dem iPhone oder iPad zu synchronisieren.“ Ob diese Lösung jedoch bei allen Apps funktioniert, dass ist nicht garantiert.
In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchter Software gefällt. Kurz gesagt: Software darf von Euch weiterverkauft werden.
Vor dem höchsten europäischen Gericht stritten die deutsche Firma UsedSoft und der amerikanische Softwarehersteller Oracle. Dabei ging es um die Frage, ob ein Erstkäufer die von ihm erworbene Software-Lizenz weiterverkaufen oder übertragen darf. Aus Sicht von Oracle hatte ein Käufer bei einem Software-Download kein Eigentum erworben, sondern lediglich ein individuelles Nutzungsrecht. Oracle glaubte dieses Recht mit seinen Lizenzbedingungen so einschränken zu können, dass Weiterverkauf oder Übertragung nicht zulässig sind. Das sah das EuGH anders.
Die Luxemburger Richter beurteilen Software nicht wesentlich anders, als körperliche Produkte. Und das gilt nicht nur für Software auf Datenträgern, sondern auch für Software-Downloads. Der EuGH erklärt dazu: „Die Online-Übertragung entspricht funktionell der Aushändigung eines materiellen Datenträgers.“ Wer gebrauchte Software kauft, der erwirbt alle Rechte – und könnte evt. sogar Software-Updates vom Hersteller verlangen. Kleine Einschränkungen gibt es allerdings: Der Verkäufer darf keine Kopie der Software zurückbehalten und sogenannte Volumenlizenzen bzw. Mehrfachlizenzen dürfen beim Verkauf nicht aufgespalten werden. Wer beispielsweise 10 Arbeitsplatzlizenzen erworben hat, darf nicht 7 weiterverkaufen und die restlichen 3 noch selber nutzen. Ein Käufer erwirbt mit der gebrauchten Software immer alle notwendigen Rechte zur Installation und Nutzung – und damit auch alle Arbeitsplatzlizenzen.
Aber ist damit auch Rechtssicherheit für die Nutzer erreicht? Auf Internet-Law.de betont Rechtsanwalt Stadler, das der EuGH mit seinem Urteil der bisherigen Linie der deutschen Rechtsprechung entgegengetreten ist. Und auf BITKOM.org erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Informationswirtschaft, dass über „den praktischen Anwendungsfall“ nun wohl der BGH zu befinden hat.
Die Entscheidung des EuGH könnte in den nächsten Jahren noch so manche Rechtsstreitigkeit nach sich ziehen, denn einige Fragen sind weiter offen:
- Wenn Ihr gebrauchte Software kauft, habt ihr dann bei Software-Updates Anspruch auf die selben Konditionen, die zuvor der Erstkäufer hatte?
- Was sollt Ihr machen, wenn Apps technisch an ein Gerät gebunden sind und Weiterverkauf oder Übertragung so verhindert werden?
- Was ist mit Spielen, wenn diese an Euren Spieler-Account gebunden sind?
- Und kann man das Software-Urteil auch auf E-Books anwenden? In der Regel erwerbt Ihr beim Kauf eines E-Books lediglich eine nicht übertragbare Lizenz zum Lesen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat Aktenzeichen C 128/11, der vollständige Urteilstext ist im Internet bei curia.europa.eu zu finden. Eine Übersicht zum Verfahrensgang und über Websites mit Kurzfassung des Urteils, sowie über Erklärungen und Besprechungen in der Presse, gibt es auf dejure.org. Allgemein scheint man sich in der Presse einig zu sein: Die Entscheidung der Luxemburger Richter dürfte einige Auswirkungen auf den Vertieb von Software haben.
Es war schon eine steilvorlage für alle, die den Schabernack im Web so lieben. Balotellis Jubelpose nach dem Tor gegen unsere 11 und da hat es der Herr doch auch irgendwie verdient in tausenden Webforen durch den Kakao gezogen zu werden, oder? Hier unsere aktuelle Top 5 der Balotelli Photoshop-Retuschen. Herrlich! 😉
Nur 0,35 mm „dick“ sind die neuen sommerfrischen iPhone 4/4S Hüllen aus dem Hause Coconut und hören auf den Namen „TikiTaka“ (nicht zu verwechseln mit der offensiven Pass-Spielweise des aktuelln Europameisters Spanien). TikiTakas gibt´s in 7 verschienen Farben, von knallig neon bunt bis hin zu weiß transparent oder dark. Bei allen Coconut TikiTaka iPhone Hüllen schimmert das Apple Logo dezent durch die Hüllenrückseite durch und vermittelt damit einen sehr wertigen Eindruck. Für 14,95 Euro (FREI HAUS VERSAND) könnt Ihr jetzt die neuen Coconut Cases bei arktis.de exklusiv bestellen. TikiTaka? Da denk ich doch gleich an Tacata…. blablabla…. 😉
Dank iPhone lassen sich Urlaubserlebnisse schnell mit den Freunden und Verwandten in Deutschland teilen – wären da nicht die hohen Auslandsgebühren der Mobilfunkanbieter. Das waren bisher echte Kostenfallen. Seit dem 1. Juli 2012 gilt jedoch eine neue Roaming-Verordnung für die Länder der Europäischen Union – und in dieser Verordnung sind neue „Preis-Obergrenzen für grenzüberschreitende Mobilfunkgespräche und Textnachrichten“ festgelegt. Hört sich sehr bürokratisch an, ist aber ganz einfach.
- Gesprächskosten: Für Telefonate innerhalb eines EU-Landes und nach Deutschland hat Euer Mobilfunkanbieter bisher maximal 35 Cent pro Gesprächsminute berechnet, maximal 29 Cent sind es jetzt. Auch ankommende Gespräche werden günstiger. Wenn Ihr im Urlaub auf dem iPhone angerufen werdet, dann wird jetzt maximale 8 Cent pro Gesprächsminute berechnet.
- SMS-Kosten: Auch bei Kurzmitteilungen gibt es eine neue Preis-Obergrenze. Der Versand einer SMS kostet in den EU-Ländern jetzt maximal 9 Cent, der Empfang einer SMS ist auch im Urlaub kostenlos.
- Internet-Kosten: Erstmals wurde auch eine Obergrenze für Daten-Roaming festgelegt. Bisher konnte das mobile Internet, eine Aktualisierung des Facebook-Profils oder das Versenden von Urlaubfotos schnell sehr teuer werden. Die Übertragung von Daten kostet jetzt maximal 70 Cent pro Megabyte. Damit ist die mobile Internetnutzung im EU-Ausland noch immer nicht günstig, aber die 70 Cent sind besser als gar keine Preis-Obergrenze.
Nichts geändert hat sich bei der mobilen Internetnutzung am sogenannten Kostendeckel: Wird bei bei der Übertragung von Daten ein Betrag von 50 Euro überschritten, dann soll der Datenzugang automatisch unterbrochen und Ihr per SMS informiert werden. Allerdings kann im Kleingedruckten einiger Mobilfunkverträge stehen, dass der Unterzeichner des Vertragsunterzeichner keine Informationen beim Überschreiten des Kostendeckels wünscht. Mit einer Unterschrift stimmt Ihr so der Aufhebung des Kostendeckels zu!
Alle angegebenen Preise beruhen auf Informationen des Europäischen Verbraucherzentrum und beinhalten keine Mehrwertsteuer. Die Preisangaben gelten nur für die Länder der Europäische Union, bei Urlaubsreisen außerhalb der Union ist weiterhin Achtsamkeit geboten: In der Schweiz, in Norwegen, in Kroatien oder in der Türkei können deutlich höhere Preise gelten. Gleiches gilt für Zypern, denn nur eine Hälfte der Insel gehört zur EU!






