Schon ganz bald ist unser neues Arktis/Wolffilms Filmstudio einsatzbereit. Wir nehmen Euch heute einmal mit auf einen kurzen Rundgang durch unseren Hallenanbau. Aktuell werden noch die Regale für die Requisiten und die Filmtechnik aufgebaut sowie die Studiobeleuchtung installiert. Die schwarzen Molton-Vorhänge dagegen hängen bereits.
Eigentlich fehlt jetzt nur noch eine große weiße Leinwand und fertig ist das „Arktis Cinema“. Ach, was könnte man hier herrlich Fußball-WM Spiele gucken! Aber Pustekuchen, das hier wird kein Kino und auch kein Ort für Public Viewing, sondern hier entsteht grad mit großen Schritten unser erstes eigenes Indoor Wolffilms-Filmstudio. Aber trotzdem…. vielleicht können wir da ja nochmal irgendwann darüber reden. 😉
In der aktuellen Folge Nr. 174 unseres arktis.de Podcasts auf iTunes dreht sich diesmal alles ums Filmemachen. Wir nehmen Euch mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen zu unserem firmeninternen Spielfilm-Projekt „Serum 43„. Das bei so einer Großproduktion nicht immer alles glatt geh,t ist klar und dass der Aufwand sowieso um ein Vielfaches größer ist als bei einem kleinen „Azubi Tobi Video“, welches wir mal eben so aus dem Handgelenk schütteln, dürfte uns eigentlich auch nicht wirklich überraschen. Trotzdem ist die vollformatige Produktion eines 90 Minuten Spielfilms eine ganz andere Nummer und die angesetzten 30-35 Drehtage sprechen da auch schon eine ganz eigene Sprache. Filmemachen ist vor allem eins: Ausnahmezustand und das den ganzen Tag lang. Gute Unterhaltung mit diesem neuen arktis.de Podcast – endlich mal wieder einer.
Mal einige Sätze in eigener Sache. Schon seit längerer Zeit sind wir in unserem Online-Shop und im Corporate-Blog bei den Kommentaren der Nutzer recht löschfreudig. Und zwar immer dann, wenn Links zu fremden Websites gepostet wurden. Das Entfernen der Links kommt bei einigen Kommentierenden nicht besonders gut an; manche schreiben uns recht unfreundliche eMails oder beschimpfen unseren Kundendienst an der Hotline. Dabei ist der Grund für unseren Löscheifer recht einfach: Wir orientieren uns an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), laut dem ein Link unter bestimmten Bedingungen eine Rechtsverletzung sein kann. Die Luxemburger Richter entschieden im September, dass ein Website-Betreiber für einen Urheberrechtsverstoß auf einer fremden Website haftbar gemacht werden kann – und zwar dann, wenn von seiner Website zu jener fremden Website verlinkt wurde. Ob man Kenntnis oder Unkenntnis vom rechtsverletzenden Inhalt hatte, ist dabei unerheblich.
In dieser Woche fand das Urteil des EuGH seine erste Anwendung in Deutschland. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG) sind Betreiber gewerblicher Websites bei Verlinkungen zu „zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung“ verpflichtet. In der Praxis führt das zu absurden Situationen, bspw. wenn ein Journalist über das Urteil des LG Hamburg berichtet und seinen Lesern den Urteilstext per Link zugänglich machen will. So hat der Verlagsjustiziar der Heise Medien GmbH nachgeforscht, ob man sich ggf. in Abmahngefahr begibt, wenn man von den Websites des Verlags zu den Websites des LG Hamburg verlinkt. Der Justiziar hat also das Gericht pflichtgemäß um eine Erklärung gebeten, dass sämtliche Inhalte der Gerichtsseiten in keiner Form und an keiner Stelle gegen die Vorgaben des Urheberrechts oder verwandter Gesetze verstoßen. Nun – das Anliegen wird von der Präsidentin des Landgerichts geprüft. Und geprüft. Und wenn die Überprüfung irgendwann abgeschlossen sein sollte, dann kann Heise endlich ohne rechtliche Risiken in seinem (inzwischen veralteten) Artikel einen Link setzen. Was nach Satire klingt, ist leider Realität. (Der Schriftwechsel kann bei heise.de nachgelesen werden.)
Für arktis.de bedeutet diese Rechtsprechung und der dabei angelegte Sorgfaltsmaßstab, dass wir in den Kommentaren alle Links zu unbekannten Websites löschen. Wir verstehen, dass unser radikales Vorgehen einige Kommentierende verärgert – aber vor Kommentarfreischaltungen ist eine komplette Überprüfung jeder verlinkten Website oder das Einholen von Unbedenklichkeitserklärungen im Geschäftsalltag einfach nicht umsetzbar. Bitte habt Verständnis, auch wenn das Löschen von Verlinkungen der Grundidee des Internets fundamental widerspricht, aber wir haben uns diese Absurdität nicht ausgedacht.
UPDATE: Heise hat vom Gericht eine Antwort erhalten. Das LG Hamburg will die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht rechtsverbindlich erklären! Selbstverständlich geht man bei Gericht davon aus, dass „die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt“ … aber darüber hinaus gewährt man keine Zusicherungen. Ob man als Journalist oder Blogger seiner Pflicht zur Nachforschung wohl nachgekommen ist, wenn man solch eine lapidare Antwort akzeptiert? Eins steht jedenfalls fest: Verlinken wird ab jetzt eine spannende Angelegenheit…
Die Innen-Ausbauarbeiten in unserer neuen Halle sind bis auf die Einrichtung unseres Filmstudios so gut wie abgeschlossen. Jetzt geht es im Außenbereich rund um unser Firmengebäude weiter und als großes optisches Element ist aktuell das neue Eingangsportal an der Reihe. „Die Mauer“ wird aus Sichtbeton gegossen und wird in Zukunft Besuchern den Weg ins Herz der Arktis leiten. Endlich wissen Kunden, wo bei uns der Eingang ist. Früher war dieser etwas unglücklich auf der Kopfseite unseres Gebäudes entgegengesetzt der Zufahrtsrichtung positioniert. Da landeten dann Besucher auch schon mal regelmäßig direkt im Lager, statt am Empfang. Damit sollte jetzt Schluß sein und selbst bei Dunkelheit dürfte dann das illuminierte und imposante Bauwerk sofort für jeden als Eingang erkennbar sein.
Unsere neue Arktis Versandhalle steht und oben in der ersten Etage wurden bereits die Lagerregale aufgestellt. Unten im Erdgeschoss erstreckt sich aktuell noch ein großes, leeres Nichts. Hier entsteht jetzt als nächstes unser Wolffilms Filmstudio.
Unterteilt ist unser neues Filmstudio in 4 zentrale Bereiche:
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