Pünktlich zu den Sommerferien begeistert eine Pressemitteilung die Medien: Eine Zoll und Reise App wurde vom deutschen Zoll für iPhone, iPod touch und iPad veröffentlicht! Für das Bundesfinanzministerium erklärt Staatssekretär Werner Gatzer: „Die neue App hilft Urlaubern, schnell und einfach herauszufinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und von welchen sie lieber die Finger lassen sollten. Ein integrierter Freimengenrechner zeigt zudem, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann.“ Die kostenlose Zoll und Reise App findet Ihr im App Store in der Travel-Category. Die App arbeitet offline, so fallen im Urlaubsland keine Roaming-Gebühren an.
„Keine Angst vor der Zollkontrolle“ und „Neue App des Finanzministeriums informiert schnell und verständlich über Einfuhrbestimmungen“, so betiteln Mac & i und der iPhone Ticker ihre positiven Besprechungen der App. Möglicherweise kann Euch die Zoll-App also dabei helfen, dass die Rückkehr aus dem Urlaub zollfrei bleibt. Möglicherweise? Die Auskünfte der Zoll-App sind leider nicht rechtsverbindlich. Deutlich schreibt das Bundesministerium der Finanzen im App-Store: „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die App nur unverbindliche Hinweise geben kann und für die Zollbeamtinnen und -beamten nicht bindend ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte vor Ort an den deutschen Zoll oder die Servicehotline.“ Wie soll man sich das vorstellen? Man steht in einem Urlaubsland auf dem Markt und ruft die Servicehotline des Zoll an, um so die Auskunft der Zoll-App noch mal zu überprüfen? Das macht doch kein Mensch!
Das es auch anders geht, zeigt seit 2011 das österreichische Außenministerium, dennauch in Wien hat man eine App erstellen lassen: Die Auslandsservice-App. Den Österreichern werden so wichtige Informationen für über 196 Länder zur Verfügung gestellt – von den Einreisebestimmungen, über die Währung bis hin zu den empfohlenen Impfungen. Wenn das österreichische Außenministerium per App Auskunft über die Einreisebestimmungen in 196 Ländern geben kann, dann sollte der deutsche Zoll vergleichbares auch für sein eigenes Land schaffen.
Fazit: Reisenden bietet die Zoll-App einen ersten Hinweis darauf, ob ein Urlaubs-Mitbringsel eingeführt werden darf und bis zu welcher Menge die Einkäufe zoll- und steuerfrei sind. Verlassen kann man sich auf die Angaben allerdings nicht, denn das letzte Wort hat immer der Zollbeamte vor Ort. Besonders ärgerlich: Mit der Zoll und Reise App kann man zwar berechnen, bis zu welchem Wert die Einfuhr von Waren angeblich abgabenfrei bleibt. Doch was ist, wenn man die Freimenge überschreitet? Wer etwas zuviel eingekauft hat, der findet in der App keine Information darüber, wieviel für eine Überschreitung der Freimenge gezahlt werden muss.








