Kann man das @-Zeichen als Marke eintragen? Scheint so, denn die Patentanwälte der Kanzlei Reiser & Partner haben beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) das „@“ als Wortmarke unter der Registernummer 302012038338 eintragen lassen – und zwar in Vertretung für eine Firma aus Weinheim.
Wer hat das @ registriert? Als Markeninhaber wird eine Firma namens @T.E.L.L. GmbH genannt. (Ein @ im Firmennamen? Bei Sonderzeichen im Firmennamen haben Amtsgerichte früher einen Eintrag ins Handelsregister verweigert. Die Zeiten scheinen sich geändert zu haben – auch beim Patent- und Markenamt.)
Wozu wurde das @ als Marke angemeldet? Offenbar will die @T.E.L.L. GmbH als „Tradinghouse for Exclusive Luxury Labels“ einen Web Shop betreiben. Im Handelsregister ist als Geschäftsgegenstand der Handel mit hochwertigen Waren, insbesondere mit Zigaretten, Zigarren, Spirituosen und deren Nebenprodukten angegeben. Die Wortmarke beim DPMA für die Klassen 25, 29, 30, 32, 33 und 34 eingetragen worden. Demnach könnten uns nicht nur Kleidung und Basecaps mit dem @-Zeichen drohen, sondern auch @Törtchen, @Eier, @Äpfel, @Getränke und auch @Zigaretten.
Droht jetzt eine Abmahnwelle? Der Rechtsanwalt Ferner hat auf seiner Website darauf hingewiesen, dass nicht jegliche Verwendung einer eingetragenen Marke auch zu einer berechtigten Abmahnung führt. Der Anwalt glaubt, dass man außerhalb der benannten Klassen keine Probleme mit der Verwendung des @-Zeichens bekommen wird. Demnach hätten die Anbieter von T-Shirts und Basecaps jetzt ein Problem. Wer keine Abmahnungen von den Anwälten der @T.E.L.L. GmbH riskieren will, der sollte besser auf ein @ als Aufdruck verzichten. Fragt sich nur, was mit E-Mail-Adressen auf T-Shirts ist? Überall (at), statt @ schreiben?
Ob die Eintragung eines Sonderzeichens als Wortmarke tatsächlich Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Bis zum 25. Februar 2013 läuft jedenfalls die Widerspruchsfrist – und wir werden Geschichte mit dem Klammeraffen weiter beobachten. 😉









